05. Juli 2017
FDP-Fraktion hält das Gemeindegebiet Ruppichteroth für Windenergieanlagen als nicht geeignet
Die FDP-Ruppichteroth fordert daher für die Gemeinde Ruppichteroth den Bau von Windenergieanlagen auszuschließen. Fraktionsvorsitzender Smielick: "Grundsätzlich sollten nur solche Flächen als Standorte für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, die bezüglich des Schutzes der Anwohner, des Natur- und insbesondere des Artenschutzes, des Landschaft-, des Freiraums sowie des allgemeinen Umweltschutzes als geeignet eingestuft werden können."
Die FDP-Ruppichteroth fordert daher für die Gemeinde Ruppichteroth den Bau von Windenergieanlagen auszuschließen. Fraktionsvorsitzender Smielick: "Grundsätzlich sollten nur solche Flächen als Standorte für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, die bezüglich des Schutzes der Anwohner, des Natur- und insbesondere des Artenschutzes, des Landschaft-, des Freiraums sowie des allgemeinen Umweltschutzes als geeignet eingestuft werden können."
Wir erinnern uns: Die Rot-Grüne Vorgängerregierung hatte sich zum Ziel gesetzt bis 2020 fünfzehn Prozent des Stroms in NRW aus Windenergie zu erzeugen. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen öffnete die Landesregierung 2011 mit dem Windenergieerlass den Wald für die Windenergienutzung, wobei ökologisch und kulturell besonders wertvolle Waldgebiete davon ausgespart werden sollten. Zusätzlich waren vor allem die Kommunen gefordert,
wesentlich mehr Vorrangflächen für Windkraftnutzung in den Flächennutzungsplänen auszuweisen, als dies bis dahin erfolgte.
Um einen ungesteuerten Ausbau der Windenergienutzung mit negativer Beeinträchtigung für die Menschen, die Tiere und die Landschaft zu vermeiden, hatte die Gemeinde Ruppichteroth eine Windenergie-Potenzialanalyse in Auftrag gegeben. Als Ergebnis wurden auf dem Gemeindegebiet Ruppichteroth 5 Standorte mit einer Gesamtfläche von 173ha vorgeschlagen. Davon lagen 166ha im Wald. Für die FDP war erkennbar, dass diese Flächen für Windenergie-Anlagen nicht geeignet waren. Schon damals hielten wir den Siedlungsabstand von 450m bzw. 600m für zu gering. Darüber hinaus hatte das Forstamt in seiner Stellungnahme bereits für 141ha die Genehmigung nicht in Aussicht gestellt. Auch gegen die restlichen Flächen stehen ökologische Gründe. Dies hatte bereits das von der Gemeinde in Auftrag gegebene Artenschutzgutachten 1 belegt. Um diese Ergebnisse zu vertiefen, hätte das Artenschutzgutachten 2 in Auftrag gegeben werden müssen - Kosten ca. 70.000€. Darauf hatte die Gemeinde aus guten Gründen verzichtet. Die FDP-Ruppichteroth hatte daher 2016 den Standorten nicht zugestimmt. Wir sehen uns durch die neue Schwarz-Gelbe Regierung bestätigt. Wir wollen die Privilegierung der Winderzeugung im Wald aufheben. Außerdem soll der Siedlungsabstand erhöht werden. Wir gehen davon aus, dass eine Abstandregelung bei Neuanlagen von 1.500 m rechtssicher umsetzbar ist. Auf dem Gebiet der Gemeinde Ruppichteroth mit seinen mehr als 70 Orten und kleinen Weilern kann bereits ein Mindestabstand von 800m nicht mehr eingehalten werden.
Wollen wir in der Gemeinde wirklich die negativen Beeinträchtigungen für Menschen, Tiere und Landschaft vermeiden, dann müssen wir für Ruppichteroth Windenergie-Anlagen ausschließen.