06. Februar 2018
Baukultur im ländlichen Raum - FDP-Ratsfraktion wirbt für eine sinnvolle Ergänzung ländlicher Bauten
Die Ruppichterother Liberalen verstehen Baukultur auch als ein Stück Lebensqualität. Es geht darum die dörfliche Baukultur sinnvoll weiter zu entwickeln. Dies ist in Winterscheid mit seinen rund 1.000 Einwohnern bisher weitgehend gelungen. Der Ort, eingebunden in einer ländlichen Umgebung, wird geprägt von der alten Dorfkirche, vielseitigen eingeschossigen Einfamilienhäusern und restaurierten Fachwerkhäusern. Der Umbau der im Zentrum des Ortes gelegenen landwirtschaftliche Altgebäude zu Wohnungen ist ein gutes Beispiel für positive Dorfentwicklung.
In dieser vorgegebenen Dorflandschaft hat vor zwei Monaten die Gemeinde mit knapper Ratsmehrheit das gemeindeeigene Grundstück verkauft. Die 2.844m² große Fläche wurde von zwei Investoren gekauft. Bereits vor dem Erwerb hatten die Käufer angekündigt, dass sie beabsichtigen zwei Baukörper im Bauhausstil mit jeweils 7 Wohneinheiten und teilweiser Geschäftsnutzung zu errichten. Geplant ist eine zweigeschossige Bebauung mit Staffelgeschoss. Solche Gebäude werden vermehrt in Städten wie Hennef, Siegburg und Sankt Augustin gebaut.
Der Bauhausstil entspricht der „Neuen Sachlichkeit“ mit der Fokussierung auf das Funktionale. Die Zweckmäßigkeit ist wichtig. Die Gebäude meist in klassisch weiß haben eine nüchterne Ausstrahlung. Der wirtschaftliche Aspekt steht im Vordergrund. Die Kosten lassen sich in solchen Gebäuden mit 7 und mehr Wohneinheiten deutlich reduzieren. Bei den niedrigen Zinsen versprechen diese Gebäude langfristig eine gute Rendite. Sie haben nur einen Nachteil: Sie passen nicht in eine dörfliche Umgebung. Um dieses Vorhaben auch in Winterscheid zu verwirklichen, hat der Planungsausschuss mit Mehrheit am 30.01.2018 ein Änderungsverfahren des Bebauungsplans beschlossen.
Bis zum 26.02.2018 können noch von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Gemeinde abgegeben werden. Die FDP Ruppichteroth hatte erwartet, dass die Bürger schon vor dem Verkauf des Grundstücks die Möglichkeit bekommen hätten, zu dem Vorhaben Stellung nehmen zu können.
Die kommunale Planungshoheit ist ein von der Verfassung garantiertes Recht, das verantwortungsvoll wahrzunehmen ist. Das zeigt sich daran, wie mit Baulandreserven umgegangen wird. Nach Auffassung der FDP Ruppichteroth ist die Gestaltung der bebauten Landschaft als eine Gemeinschaftsaufgabe anzusehen. „Wichtig ist die positive Entwicklung des Dorfes im Auge zu behalten. Bauprojekte des städtischen Raumes sind nicht einfach auf den dörflichen Raum zu übertragen,“ erklärt FDP-Fraktionsvorsitzender Smielick. Die regional vorgegebene Dorfstruktur sei zu berücksichtigen. „Zweigeschossige Mehrfamilienhäuser im Bauhausstil mit Staffeldach wie in Hennef harmonieren nicht mit den ländlichen Bauten in einem Dorf wie Winterscheid.“ betont Smielick.